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Ratgeber
Winterdienst

 

winterweg Hausbesitzer und zum Winterdienst beauftragte Mieter sind nicht dazu verpflichtet, bei ständigem Schneefall fortlaufend den Gehweg freizuhalten.
 
Sobald es nur noch geringfügig schneit oder der Schneefall aufgehört hat, ist allerdings zu räumen.
Dabei ist bei Gehwegen ein breiter Bereich von 100 bis 120 cm ausreichend. Wichtiger ist jedoch das Abstreuen der Wege. Vor allem bei Glatteis sind sofort Maßnahmen zu treffen und zwar so, dass die Wege auch von unsicher gehenden Passanten ohne Gefahr genutzt werden können.

Als Streumittel empfehlen sich abstumpfende Materialien wie Split, Sand und Kies. Dagegen trägt Streusalz zur Versalzung der Böden bei, schädigt die Pflanzen und die Gesundheit der Tiere.

Was den Winterdienst der Straßen in den Städte betrifft, hier liegt die Verantwortung in der Hand der Kommunen. Sie dürfen daher auch das entsprechende Streumaterial wählen.

  

 

 

 

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