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Ratgeber
"Wasserschaden immer sofort melden"

      

Versicherungsschäden müssen frühzeitig gemeldet werden, ansonsten ist der Versicherungsschutz nicht gewährleistet. So lautet das Fazit aus einem Urteil des Oberlandesgerichts  OLG Zweibrücken.
Ein Versicherungsnehmer hatte einen Wasserschaden in seinem Eigenheim, den er jedoch erst nach Wochen seiner Versicherung meldete. Zu spät urteilte das OLG Zweibrücken. Der Versicherer brauchte den Schaden nicht zu regulieren. (AZ.: 1 U 187/99)
  

 

 

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