 








 
|
| Ratgeber |
| "Wasserschaden immer sofort melden" |
|
| Versicherungsschäden müssen frühzeitig
gemeldet werden, ansonsten ist der Versicherungsschutz nicht gewährleistet. So lautet das
Fazit aus einem Urteil des Oberlandesgerichts OLG Zweibrücken. |
|
| Ein Versicherungsnehmer hatte einen
Wasserschaden in seinem Eigenheim, den er jedoch erst nach Wochen seiner Versicherung
meldete. Zu spät urteilte das OLG Zweibrücken. Der Versicherer brauchte den Schaden
nicht zu regulieren. (AZ.: 1 U 187/99) |
|
| |
|
|
|