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Um eine staatliche Unterstützung zu bekommen
sind nicht nur die unterschiedlichen Voraussetzungen zu beachten, sondern auch die
angebotenen Maßnahmenpakete. Bei Neubauten muss der
Heizenergiebedarf im Vergleich zu den bisherigen Anforderungen um 30 Prozent gesenkt
werden. Ganz egal mit welchen Maßnahmen dieses Ziel erreicht wird.
Dazu bieten sich eine verbesserte Wärmedämmung, die
Vermeidung von Kältebrücken oder der Einsatz regenerativer Energien wie Solartechnik
oder Wärmepumpen an. Darüber hinaus müssen die energetischen Eigenschaften von
Neubauten einem Energiebedarfsausweis zu entnehmen sein. |
| Ein weiterer wichtiger
Bestandteil der neuen Regelung besteht in der gezielten Förderung von
Energiesparmaßnahmen bei Altbauten. So sollen in den nächsten Jahren rund zwei Millionen
Heizkessel ausgetauscht werden, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden und als
Energieverschwender gelten. Auch bei Modernisierungsmaßnahmen, die den Außenputz oder
die Fenster betreffen, sind die Wärmedämmwerte deutlich zu verbessern. Um Altbau-Eigentümer dazu motivieren ihre Immobilie umzurüsten,
wurde über die Kreditanstalt für Wiederaufbau ein neues Förderprogramm veröffentlicht.
Unterstützt werden Modernisierungsarbeiten an selbstgenutzten und vermieteten
Wohngebäuden - aber nur in bestimmten "Maßnahmenpaketen".
Maßnahmenpaket 1
- Erneuerung der Heizung und Wärmedämmung des Daches und
Wärmedämmung der Außenwände.
Maßnahmenpaket 2
- Erneuerung der Heizung und Wärmedämmung des Daches und
Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume und
Erneuerung der Fenster.
Maßnahmenpaket 3
- Erneuerung der Heizung und Umstellung des
Heizenergieträgers und Erneuerung der Fenster. Die einzelnen Maßnahmenpakete können im
Rahmen des Kredithöchstbetrages um weitere Einzelmaßnahmen aus einem der anderen Pakete
ergänzt werden.
Maßnahmenpaket 4
- Kombinationen außerhalb der Pakete 1 bis 3.
In diesem Paket können abweichende Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen sowie
Maßnahmen mit abweichenden technischen Spezifikationen gefördert werden. Dabei ist es
notwendig, durch Bestätigung eines nach Landesrecht Bauvorlageberechtigten oder eines in
Bundes- oder Landesprogrammen für den Gebäudebereich als Energieberater zugelassenen
Ingenieurs nachzuweisen, dass mit den Maßnahmen eine CO2-Einsparung von mindestens 40
kg/qm Gebäudenutzfläche und Jahr erreicht wird.
Genauere Informationen sind unter www.kfw.de zu finden. |