| Um eine staatliche Unterstützung zu bekommen
sind nicht nur die unterschiedlichen Voraussetzungen zu beachten, sondern auch die
angebotenen Maßnahmenpakete. Zunächst einmal wird
mit der Verordnung der Niedrigenergie-Standard bei Neubauten zur Regel, das heißt wer
einen Neubau plant, muss den Heizenergiebedarf im Vergleich zu den bisherigen
Anforderungen um 30 Prozent senken. Dabei bleibt es dem Bauherrn überlassen, mit welchen
Maßnahmen er dieses Ziel erreichen will.
Als Möglichkeit bieten sich an wie eine verbesserte Wärmedämmung, die Vermeidung von
Kältebrücken oder der Einsatz regenerativer Energien wie Solartechnik oder Wärmepumpen.
Die energetischen Eigenschaften von Neubauten müssen darüberhinaus in einem so genannten
"Energiebedarfsausweis" dokumentiert werden. Ein weiterer wichtiger Bestandteil
der neuen Regelung besteht in der gezielten Förderung von Energiesparmaßnahmen bei
Altbauten. So sollen in den nächsten Jahren rund zwei Millionen Heizkessel ausgetauscht
werden, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden und als Energieverschwender gelten.
Auch bei Modernisierungsarbeiten, die den Außenputz oder die Fenster betreffen, sind die
Wärmedämmwerte deutlich zu verbessern.
Natürlich werden Altbau-Eigentümer keineswegs bestraft, die ihre Immobilie nicht
umrüsten, doch um einen Anreiz zu bieten, wurde über die Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) unter dem Namen "CO-Gebäudesanierungsprogramm" ein neues Förderprogramm
aufgelegt. Gefördert werden Modernisierungsarbeiten an selbstgenutzten und vermieteten
Wohngebäuden - allerdings nur in bestimmten "Maßnahmenpaketen".
Maßnahmenpaket 1
* Erneuerung der Heizung und
* Wärmedämmung des Daches und
* Wärmedämmung der Außenwände.
Maßnahmenpaket 2
* Erneuerung der Heizung und
* Wärmedämmung des Daches und
* Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume
und
* Erneuerung der Fenster.
Maßnahmenpaket 3
* Erneuerung der Heizung und
* Umstellung des Heizenergieträgers und
* Erneuerung der Fenster.
Die einzelnen Maßnahmenpakete können im Rahmen des Kredithöchstbetrages um weitere
Einzelmaßnahmen aus einem der anderen Pakete ergänzt werden.
Maßnahmenpaket 4
Kombinationen außerhalb der Pakete 1 bis 3.
In diesem Paket können abweichende Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen sowie
Maßnahmen mit abweichenden technischen Spezifikationen gefördert werden. Dabei ist es
notwendig, durch Bestätigung eines nach Landesrecht Bauvorlageberechtigten oder eines in
Bundes- oder Landesprogrammen für den Gebäudebereich als Energieberater zugelassenen
Ingenieurs nachzuweisen, dass mit den Maßnahmen eine CO2-Einsparung von mindestens 40
kg/qm Gebäudenutzfläche und Jahr erreicht wird.
Genauere Informationen sind unter www.kfw.de zu finden.
Um die günstigen KfW-Fördermittel zu erhalten, müssen vom Bauherren bei der
Modernisierung folgende technische Mindestvoraussetzungen erbracht werden
Erneuerung der Heizung:
Die auszutauschenden Heizkessel wurden vor dem 1.6.1982 eingebaut und die neuen Kessel
sind mit einer CE-Kennzeichnung versehen sowie als Niedertemperatur-Heizkessel oder
Brennwertkessel ausgewiesen.
Umstellung des Heizungsenergieträgers:
Die Heizung ist entweder von Strom oder Kohle auf Öl, Gas, Fernwärme, Nahwärme aus
Heizkraftwerken oder erneuerbare Energieträger oder von Öl / Gas auf erneuerbare
Energieträger umzustellen.
Wärmedämmung der Außenwände:
Die Dämmschicht erfordert eine Mindeststärke von 12 cm.
Wärmedämmung des Dachs:
Die erforderliche Dämmschicht -14 cm stark- ist entweder in das Dach oder zwischen
der obersten Geschossdecke und dem nicht ausgebauten Dachraum zu montieren.
Wärmedämmung von Kellerdecken und erdberührten Außenflächen beheizter Räume:
Die Dämmschicht erfordert eine Mindeststärke 8 cm.
- Für alle Wärmedämmungen gilt, dass die
Wärmeleitfähigkeit der Dämmstoffe maximal 0,040 W / mK betragen darf.
Erneuerung der Fenster:
Die Fenster sind mit Mehrscheiben-Isolierverglasung einzubauen.
Außerhalb dieser festgefügten Maßnahmenpakete lassen sich auch einzelne Maßnahmen frei
kombinieren, die dann von der KfW als "Maßnahmenpaket 4" gefördert werden.
Hierbei hat der Bauherr den Nachweis zu erbringen, dass mit den Maßnahmen mindestens 40
kg Kohlendioxid-Emission/Jahr und qm Wohnfläche eingespart werden.
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