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Staatliche Unterstützung für bessere Heizungsanlagen

 

Um eine staatliche Unterstützung zu bekommen sind nicht nur die unterschiedlichen Voraussetzungen zu beachten, sondern auch die angebotenen Maßnahmenpakete.

Zunächst einmal wird mit der Verordnung der Niedrigenergie-Standard bei Neubauten zur Regel, das heißt wer einen Neubau plant, muss den Heizenergiebedarf im Vergleich zu den bisherigen Anforderungen um 30 Prozent senken. Dabei bleibt es dem Bauherrn überlassen, mit welchen Maßnahmen er dieses Ziel erreichen will.

Als Möglichkeit bieten sich an wie eine verbesserte Wärmedämmung, die Vermeidung von Kältebrücken oder der Einsatz regenerativer Energien wie Solartechnik oder Wärmepumpen. Die energetischen Eigenschaften von Neubauten müssen darüberhinaus in einem so genannten "Energiebedarfsausweis" dokumentiert werden. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der neuen Regelung besteht in der gezielten Förderung von Energiesparmaßnahmen bei Altbauten. So sollen in den nächsten Jahren rund zwei Millionen Heizkessel ausgetauscht werden, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden und als Energieverschwender gelten. Auch bei Modernisierungsarbeiten, die den Außenputz oder die Fenster betreffen, sind die Wärmedämmwerte deutlich zu verbessern.

Natürlich werden Altbau-Eigentümer keineswegs bestraft, die ihre Immobilie nicht umrüsten, doch um einen Anreiz zu bieten, wurde über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter dem Namen "CO-Gebäudesanierungsprogramm" ein neues Förderprogramm aufgelegt. Gefördert werden Modernisierungsarbeiten an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden - allerdings nur in bestimmten "Maßnahmenpaketen".

Maßnahmenpaket 1

* Erneuerung der Heizung und
* Wärmedämmung des Daches und
* Wärmedämmung der Außenwände.

Maßnahmenpaket 2

* Erneuerung der Heizung und
* Wärmedämmung des Daches und
* Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume und
* Erneuerung der Fenster.

Maßnahmenpaket 3

* Erneuerung der Heizung und
* Umstellung des Heizenergieträgers und
* Erneuerung der Fenster.

Die einzelnen Maßnahmenpakete können im Rahmen des Kredithöchstbetrages um weitere Einzelmaßnahmen aus einem der anderen Pakete ergänzt werden.

Maßnahmenpaket 4
Kombinationen außerhalb der Pakete 1 bis 3.

In diesem Paket können abweichende Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen sowie Maßnahmen mit abweichenden technischen Spezifikationen gefördert werden. Dabei ist es notwendig, durch Bestätigung eines nach Landesrecht Bauvorlageberechtigten oder eines in Bundes- oder Landesprogrammen für den Gebäudebereich als Energieberater zugelassenen Ingenieurs nachzuweisen, dass mit den Maßnahmen eine CO2-Einsparung von mindestens 40 kg/qm Gebäudenutzfläche und Jahr erreicht wird.

Genauere Informationen sind unter www.kfw.de zu finden.

Um die günstigen KfW-Fördermittel zu erhalten, müssen vom Bauherren bei der Modernisierung folgende technische Mindestvoraussetzungen erbracht werden

Erneuerung der Heizung:
Die auszutauschenden Heizkessel wurden vor dem 1.6.1982 eingebaut und die neuen Kessel sind mit einer CE-Kennzeichnung versehen sowie als Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel ausgewiesen.

Umstellung des Heizungsenergieträgers:
Die Heizung ist entweder von Strom oder Kohle auf Öl, Gas, Fernwärme, Nahwärme aus Heizkraftwerken oder erneuerbare Energieträger oder von Öl / Gas auf erneuerbare Energieträger umzustellen.

Wärmedämmung der Außenwände:
Die Dämmschicht erfordert eine Mindeststärke von 12 cm.

Wärmedämmung des Dachs:
Die erforderliche  Dämmschicht -14 cm stark- ist entweder in das Dach oder zwischen der obersten Geschossdecke und dem nicht ausgebauten Dachraum zu montieren.

Wärmedämmung von Kellerdecken und erdberührten Außenflächen beheizter Räume:
Die Dämmschicht erfordert eine Mindeststärke 8 cm.

  • Für alle Wärmedämmungen gilt, dass die Wärmeleitfähigkeit der Dämmstoffe maximal 0,040 W / mK betragen darf.

Erneuerung der Fenster:
Die Fenster sind mit Mehrscheiben-Isolierverglasung einzubauen.

Außerhalb dieser festgefügten Maßnahmenpakete lassen sich auch einzelne Maßnahmen frei kombinieren, die dann von der KfW als "Maßnahmenpaket 4" gefördert werden. Hierbei hat der Bauherr den Nachweis zu erbringen, dass mit den Maßnahmen mindestens 40 kg Kohlendioxid-Emission/Jahr und qm Wohnfläche eingespart werden.

 
   

 

 

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