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Staatliche Unterstützung für bessere Heizungsanlagen

brenner Um eine staatliche Unterstützung zu bekommen sind nicht nur die unterschiedlichen Voraussetzungen zu beachten, sondern auch die angebotenen Maßnahmenpakete.

Bei Neubauten muss der Heizenergiebedarf im Vergleich zu den bisherigen Anforderungen um 30 Prozent gesenkt werden. Ganz egal mit welchen Maßnahmen dieses Ziel erreicht wird.

Dazu bieten sich eine verbesserte Wärmedämmung, die Vermeidung von Kältebrücken oder der Einsatz regenerativer Energien wie Solartechnik oder Wärmepumpen an. Darüber hinaus müssen die energetischen Eigenschaften von Neubauten einem  Energiebedarfsausweis zu entnehmen sein.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der neuen Regelung besteht in der gezielten Förderung von Energiesparmaßnahmen bei Altbauten. So sollen in den nächsten Jahren rund zwei Millionen Heizkessel ausgetauscht werden, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden und als Energieverschwender gelten. Auch bei Modernisierungsmaßnahmen, die den Außenputz oder die Fenster betreffen, sind die Wärmedämmwerte deutlich zu verbessern.

Um Altbau-Eigentümer dazu motivieren ihre Immobilie umzurüsten, wurde über die Kreditanstalt für Wiederaufbau ein neues Förderprogramm veröffentlicht. Unterstützt werden Modernisierungsarbeiten an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden - aber nur in bestimmten "Maßnahmenpaketen".

Maßnahmenpaket 1

  • Erneuerung der Heizung und Wärmedämmung des Daches und Wärmedämmung der Außenwände.

Maßnahmenpaket 2

  • Erneuerung der Heizung und Wärmedämmung des Daches und Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume und Erneuerung der Fenster.

Maßnahmenpaket 3

  • Erneuerung der Heizung und Umstellung des Heizenergieträgers und Erneuerung der Fenster. Die einzelnen Maßnahmenpakete können im Rahmen des Kredithöchstbetrages um weitere Einzelmaßnahmen aus einem der anderen Pakete ergänzt werden.

Maßnahmenpaket 4

  • Kombinationen außerhalb der Pakete 1 bis 3.
    In diesem Paket können abweichende Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen sowie Maßnahmen mit abweichenden technischen Spezifikationen gefördert werden. Dabei ist es notwendig, durch Bestätigung eines nach Landesrecht Bauvorlageberechtigten oder eines in Bundes- oder Landesprogrammen für den Gebäudebereich als Energieberater zugelassenen Ingenieurs nachzuweisen, dass mit den Maßnahmen eine CO2-Einsparung von mindestens 40 kg/qm Gebäudenutzfläche und Jahr erreicht wird.

Genauere Informationen sind unter www.kfw.de zu finden.

 
   

 

 

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