 








 
|
| Ratgeber |
| Trinkwasserverordnung |
|
|
|
Die Trinkwasserverordnung legt die Qualität
des Leitungswassers fest, beispielsweise welche Stoffe in welcher Konzentration enthalten
sein dürfen. Grundlage hierfür sind vor allem die gesundheitlichen Auswirkungen auf den
menschlichen Organismus, die bei einem Langzeitgenuß des Trinkwassers zu erwarten wären.
Dazu wurden für die einzelnen Trinkwasserinhaltsstoffe so genannte Grenzwerte gesetzlich
festgelegt, die für die Wasserwerke eine feste Verbindlichkeit haben. Die Wasserwerke
sind daher verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Wasserinhaltsstoffe zu messen
und zu kontrollieren, dass diese Grenzwerte nicht überschritten werden.
Die Grenzwerte für die einzelnen im Wasser enthaltenen Stoffe basieren auf
humanmedizinischen Erkenntnissen. Dabei wurde ein Sicherheitszuschlag berücksichtigt, so
dass der Grenzwert laut der Trinkwasser Verordnung 10 bis 1000 Mal geringer ist als
der gesundheitlich unbedenkliche Erfahrungswert. Das heißt, dass das Vorkommen der 10-
bis 1000-fache Menge des jeweiligen Stoffes noch als gesundheitlich unbedenklich angesehen
werden darf.
Da sich die in dieser Verordnung angegebenen Grenzwerte auf einen Langzeitgenuss beziehen,
sind kurzfristige Überschreitungen im allgemeinen als unbedenklich anzusehen.
Überschreitungen einzelner Grenzwerte können saisonal oder auch regional bedingt sein
und sind unter bestimmten Bedingungen -in einer gewissen Toleranzgrenze- nach amtlicher
Genehmigung zugelassen. |
|
| |
|
|
|