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Ratgeber
Trinkwasserverordnung

      

Die Trinkwasserverordnung legt die Qualität des Leitungswassers fest, beispielsweise welche Stoffe in welcher Konzentration enthalten sein dürfen. Grundlage hierfür sind vor allem die gesundheitlichen Auswirkungen auf den menschlichen Organismus, die bei einem Langzeitgenuß des Trinkwassers zu erwarten wären. Dazu wurden für die einzelnen Trinkwasserinhaltsstoffe so genannte Grenzwerte gesetzlich festgelegt, die für die Wasserwerke eine feste Verbindlichkeit haben. Die Wasserwerke sind daher verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Wasserinhaltsstoffe zu messen und zu kontrollieren, dass diese Grenzwerte nicht überschritten werden.

Die Grenzwerte für die einzelnen im Wasser enthaltenen Stoffe basieren auf humanmedizinischen Erkenntnissen. Dabei wurde ein Sicherheitszuschlag berücksichtigt, so dass der Grenzwert laut der  Trinkwasser Verordnung 10 bis 1000 Mal geringer ist als der gesundheitlich unbedenkliche Erfahrungswert. Das heißt, dass das Vorkommen der 10- bis 1000-fache Menge des jeweiligen Stoffes noch als gesundheitlich unbedenklich angesehen werden darf.
Da sich die in dieser Verordnung angegebenen Grenzwerte auf einen Langzeitgenuss beziehen, sind kurzfristige Überschreitungen im allgemeinen als unbedenklich anzusehen. Überschreitungen einzelner Grenzwerte können saisonal oder auch regional bedingt sein und sind unter bestimmten Bedingungen -in einer gewissen Toleranzgrenze- nach amtlicher Genehmigung zugelassen.
  

 

 

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