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Ratgeber
Vorsicht beim Kauf von "Second-Hand-Möbel"

      

Der klassische Möbelhandel verzeichnet zwar Umsatzeinbußen, aber das Geschäft mit Ausstellungsstücken und gebrauchten Möbeln erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Allerdings gelten beim Kauf von Möbeln aus zweiter Hand andere Bedingungen als im traditionellen Möbelhaus. Denn in der Regel trägt der Käufer das Risiko für Mängel. Das heißt, dass bei einem Schnäppchen die Gewährleistungspflicht nicht gilt. Es sei denn, der Verkäufer verschweigt bewusst Mängel, dann kann auch der Händler in die Gewährleistungspflicht genommen werden.

Sowohl Juristen als auch Verbraucherschutz-Organisatoren raten daher, ein "Nachbesserungsrecht" zu vereinbaren. Dies verpflichtet den Anbieter, auftretende Mängel in einem bestimmten Zeitraum zu reparieren.

Wer ein Messe- oder Ausstellungstück erwirbt, muss kleinere Mängel, Kratzer oder Verschmutzungen akzeptieren. Das Recht ist nur dann auf der Seite des Käufers, wenn das Möbel eindeutig defekt ist oder ein Ausstellungsstück günstig als fabrikneue Ware angeboten wird.

Beim Erwerb von Second-Hand-Möbeln sollte der Käufer auch darauf achten, ob die Schränke und Schubladen leicht bitter, säuerlich oder stechend riechen. Denn hier ist Vorsicht geboten, da sich immer noch viele Möbel auf dem Markt befinden, die mit giftigen Holzschutzmitteln wie etwa Formaldehyd oder Pentachlophenol -PCD- bearbeitet wurden.

  

 

 

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