| Sowohl Juristen als auch
Verbraucherschutz-Organisatoren raten daher, ein "Nachbesserungsrecht" zu
vereinbaren. Dies verpflichtet den Anbieter, auftretende Mängel in einem bestimmten
Zeitraum zu reparieren. Wer ein Messe- oder
Ausstellungstück erwirbt, muss kleinere Mängel, Kratzer oder Verschmutzungen
akzeptieren. Das Recht ist nur dann auf der Seite des Käufers, wenn das Möbel eindeutig
defekt ist oder ein Ausstellungsstück günstig als fabrikneue Ware angeboten wird.
Beim Erwerb von Second-Hand-Möbeln sollte der Käufer auch
darauf achten, ob die Schränke und Schubladen leicht bitter, säuerlich oder stechend
riechen. Denn hier ist Vorsicht geboten, da sich immer noch viele Möbel auf dem Markt
befinden, die mit giftigen Holzschutzmitteln wie etwa Formaldehyd oder Pentachlophenol
-PCD- bearbeitet wurden. |
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