Heizungen sollten einmal jährlich gewartet
werden, dagegen reichen bei neuen Anlagen die ersten vier bis fünf Jahre aus. Danach
empfiehlt sich der Abschluss eines Wartungsvertrags mit einer Heizungsinstallationsfirma.
An der Heizungsanlage selbst ist regelmäßig der Wasserstand zu überprüfen und
gegebenenfalls die Anlage aufzufüllen.
Auch Gasleitungen sind turnusmäßig zu untersuchen. Zwar findet bei der Inbetriebnahme
der Gasleitung eine Erstprüfung statt, doch dieser Gas-Check sollte alle 12 Jahre
wiederholt werden. In vielen älteren Wohngebäuden
ist meist noch die ursprüngliche Elektroinstallation vorzufinden. Die Leitungen sind in
der Regel auf dem damaligen Stand der Technik und nicht für den gleichzeitigen Betrieb
moderner Haushaltsgeräte ausgelegt. Die Gefahren, die von diesen unzureichenden oder
maroden Elektroinstallationen ausgehen, werden von vielen unterschätzt. Denn die
ständige Dauerüberlastung kann zu einer Erwärmung der Isolationsleitungen führen, in
deren Folge ein Schwelbrand entstehen kann.
Daher ist es unbedingt erforderlich auch die Elektroanlagen
in bestimmten Abständen zu überprüfen und bei gravierenden Mängel sie zu erneuern. |
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