| Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät,
bei Räumungsverkäufen oder Superrabatten in Möbel- oder Teppichhäusern sich im Vorfeld
bei anderen Händlern über die Preise zu informieren. Nach Erfahrungen der
Verbraucherschützer stellen die Sonderpreise oftmals nur durchschnittliche Verkaufspreise
dar. Erst Preisvergleiche zeigten, ob es sich um wahre Schnäppchen handelt. Probleme können sich auch nach einer Geschäftsauflösung ergeben,
wenn sich Mängel an der Ware zeigen, die Lieferung unvollständig ist oder der echte
Orientteppich sich als Billigware entpuppt.
Außerdem empfiehlt die Verbraucherzentrale, keine
Anzahlungen zu leisten, wenn die Lieferung erst nach Geschäftsaufgabe erfolgt.
Ausstellungsstücke sollten unbedingt vor dem Kauf auf Fehler und Mängel überprüft
werden. Sind Mängel vorhanden, so ist es ratsam über weitere Preisnachlässe zu
verhandeln. Darüber hinaus sollte vor dem Kauf geklärt werden, wer im Reklamationsfall
nicht nur Ansprechpartner ist, sondern auch wie mit den Reklamationen umgegangen wird.
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