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Neue Grenzwerte für Kamin- und Kachelöfen
Dracholin GmbH 2008, Carl-Zeiss-Straße 19, D-72555 Metzingen
www.dracholin.de
 

Für Kamin- und Kachelöfen gelten ab 22. 3. 2010 neue Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Das gleiche gilt auch für Heizungsanlagen, die mit Festbrennstoffen wie Holzscheiten, Pellets, Hackschnitzeln oder Kohle befeuert werden.

 

 
Allerdings sind die neuen Regeln zunächst nur für solche Anlagen verbindlich, die ab dem Stichtag neu installiert werden. Dabei richten sich die Grenzwerte nach deren Größe und der Art des Brennstoffs.
Für bereits bestehende Kaminöfen gibt es eine Übergangsregelung, wobei sich die Übergangsfristen sich nach dem Alter der Anlage richten. Der früheste Stichtag ist der 31.12.2014. Bis dahin müssen Anlagen mit Filtern nachgerüstet oder ersetzt werden, die vor dem 31.12.1974 errichtet wurden.

Zu bemerken ist, dass sich bei Kamin- oder Kachelöfen Emissionen verringern lassen, wenn beispielsweise nur Holzscheite und Pellets mit dem "RAL"-Gütezeichen verwendet werden. Auch sollte die Feuerstelle nicht über die Markierung hinaus und der Brennraum nicht mehr als zur Hälfte zu befüllt werden.

 

 

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