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| Themen |
| Neue Grenzwerte für
Kamin- und Kachelöfen |
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Für Kamin- und Kachelöfen gelten ab 22.
3. 2010 neue Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Das gleiche gilt auch für
Heizungsanlagen, die mit Festbrennstoffen wie Holzscheiten, Pellets, Hackschnitzeln oder
Kohle befeuert werden.
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| Allerdings sind die neuen Regeln zunächst nur
für solche Anlagen verbindlich, die ab dem Stichtag neu installiert werden. Dabei richten
sich die Grenzwerte nach deren Größe und der Art des Brennstoffs. |
| Für bereits bestehende Kaminöfen gibt es
eine Übergangsregelung, wobei sich die Übergangsfristen sich nach dem Alter der Anlage
richten. Der früheste Stichtag ist der 31.12.2014. Bis dahin müssen Anlagen mit Filtern
nachgerüstet oder ersetzt werden, die vor dem 31.12.1974 errichtet wurden. Zu bemerken ist, dass sich bei Kamin- oder Kachelöfen Emissionen
verringern lassen, wenn beispielsweise nur Holzscheite und Pellets mit dem
"RAL"-Gütezeichen verwendet werden. Auch sollte die Feuerstelle nicht über die
Markierung hinaus und der Brennraum nicht mehr als zur Hälfte zu befüllt werden. |
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