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| Ratgeber |
| Laubfall |
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Im Spätherbst fallen die bunten
Blätter in Massen von den Bäumen und bedecken Wiesen, Wege, Straßen und Gehwege. |
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| Einerseits zeichnet sich der Herbst durch
seine herrliche Laubfärbung aus, andererseits ist der Laubfall auch mit Arbeit verbunden.
Fallen Blätter auf ein Nachbargrundstück, dann kann dies oftmals für Ärger sorgen. Die
Gerichte lassen in der Regel aber nicht zu, dass deshalb ein Baum zurückgeschnitten oder
gar gefällt werden muss. Denn in Wohngegenden mit Einfamilienhäusern und Gärten ist nun
mal mit Blättern zu rechnen. |
Das Gleiche gilt auch für Bäume, die auf Gemeindebesitz stehen. Fällt deren Laub auf
den Gehweg vor dem eigenen Grundstück, dann ist der Hauseigentümer verpflichtet, den
Bürgersteig zu reinigen. Denn die oft glitschigen Blätter können ein Unfallrisiko sein.
Generell dürfen Laub- und Nadelbäume nur mit einem bestimmten Abstand zum Nachbarn
gepflanzt werden. Dazu bestehen unterschiedliche Regelungen in den einzelnen
Bundesländern. Für Hessen gelten zum Beispiel Abstände je nach Baumart zwischen 2 und 4
Metern. Für Rheinland-Pfalz sind Abstände zwischen 1,5 und 4 Metern erlaubt. Für
Baden-Württemberg gelten wiederum Abstände zwischen 2 und 8 Metern
Weitere Informationen gibt die Broschüre "Nachbarrecht", die der VDGN für
mehrere Bundesländer herausgebracht hat. |
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