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Ratgeber
Laubfall
      
Falllaub Im Spätherbst fallen die bunten Blätter in Massen von den Bäumen und bedecken Wiesen, Wege, Straßen und Gehwege.
       
Einerseits zeichnet sich der Herbst durch seine herrliche Laubfärbung aus, andererseits ist der Laubfall auch mit Arbeit verbunden. Fallen Blätter auf ein Nachbargrundstück, dann kann dies oftmals für Ärger sorgen. Die Gerichte lassen in der Regel aber nicht zu, dass deshalb ein Baum zurückgeschnitten oder gar gefällt werden muss. Denn in Wohngegenden mit Einfamilienhäusern und Gärten ist nun mal mit Blättern zu rechnen.

Das Gleiche gilt auch für Bäume, die auf Gemeindebesitz stehen. Fällt deren Laub auf den Gehweg vor dem eigenen Grundstück, dann ist der Hauseigentümer verpflichtet, den Bürgersteig zu reinigen. Denn die oft glitschigen Blätter können ein Unfallrisiko sein.

Generell dürfen Laub- und Nadelbäume nur mit einem bestimmten Abstand zum Nachbarn gepflanzt werden. Dazu bestehen unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Für Hessen gelten zum Beispiel Abstände je nach Baumart zwischen 2 und 4 Metern. Für Rheinland-Pfalz sind Abstände zwischen 1,5 und 4 Metern erlaubt. Für Baden-Württemberg gelten wiederum Abstände zwischen 2 und 8 Metern

Weitere Informationen gibt die Broschüre "Nachbarrecht", die der VDGN für mehrere Bundesländer herausgebracht hat.
  

 

 

 

 

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