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Ratgeber
Lärmschutzverordnung

Eine neue Maschinenlärmschutzverordnung verbietet nicht nur an Sonn- und Feiertagen komplett den Betrieb von Geräten im Freien wie Laubbläsern, Heckenscheren, Rasenmäher, Rasentrimmer, Motorkettensägen und Vertikutierern, sondern auch werktags zwischen 22 und 7 Uhr.

Darüber hinaus ist auch festgelegt, dass morgens erst ab 9 Uhr, nachmittags bis 17 Uhr und mittags nicht zwischen 13 und 15 Uhr,  die lautstark lärmende Geräte zu betätigen sind.

  

 

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