| Eine neue Maschinenlärmschutzverordnung
verbietet nicht nur an Sonn- und Feiertagen komplett den Betrieb von Geräten im Freien
wie Laubbläsern, Heckenscheren, Rasenmäher, Rasentrimmer, Motorkettensägen und
Vertikutierern, sondern auch werktags zwischen 22 und 7 Uhr. Darüber hinaus ist auch festgelegt, dass morgens erst ab 9 Uhr, nachmittags bis
17 Uhr und mittags nicht zwischen 13 und 15 Uhr, die lautstark lärmende Geräte zu
betätigen sind.
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