Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
kritisiert die unzureichenden Informationen beim Kauf von Geflügel. Denn in Deutschland
sind bisher Angaben über die Haltungsform nicht vorgeschrieben. "Mit Bezeichnungen
wie 'bäuerliche Aufzucht', 'von ausgesuchten Landhöfen' oder 'tierärztlich überwacht'
darf sich auch Geflügelfleisch schmücken, das aus Intensivmast stammt - oft weit
entfernt von artgerechter Haltung." so die Stuttgarter Verbraucherschützer.
Zwar wird die Handelsklasse, das Mindesthaltbarkeitsdatum, der Name und die Anschrift des
Herstellers, Gewicht und Grundpreis angegeben, aber über den Stall und die Art der
Tierhaltung ist nichts zu erfahren. "Es kann also durchaus sein, dass ahnungslose
Kunden von deutschen Firmen zerlegtes und verpacktes ausländisches Geflügel kaufen,
dessen Aufzucht gar nicht den deutschen Vorschriften entspricht", reklamieren die
Verbraucherschützer.
Um den Verbraucher ausreichend zu informieren müssen der Erzeugerbetrieb, verbindliche
Mindestangaben zur Fütterung, die Mastdauer, die Haltungsform, die Qualitätskontrolle
und Begriffe wie tier- und artgerechte Aufzucht gesetzlich definiert werden.Denn Definitionen wie "extensive Bodenhaltung",
"Auslaufhaltung", "bäuerliche Auslaufhaltung" oder "bäuerliche
Freilandhaltung" erfüllen nur die Mindestkriterien der Tierhaltung. |