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Ratgeber
"Gasleitungen überprüfen"

 

Der örtliche Gasversorger ist für die Gasleitungen außerhalb von Wohnungen und Häusern verantwortlich. Sein Pflichtbereich endet am Hauptabsperrhahn im Keller. Das heißt, dass der Eigentümer für die Sicherheit der Gasanlagen und Leitungen innerhalb seiner Immobilie zu sorgen hat und dafür auch haftbar ist.

Daher empfiehlt der Initiativkreis Erdgas & Umwelt, sowohl die Leitungen als auch die Gasinstallationen alle 12 Jahre von einem Fachbetrieb genaustens überprüfen und instand halten zu lassen. Die Wartung und Instandhaltung sollte primär in Hinsicht auf die Dichtigkeit der Leitungen als auch deren Verbindungsstellen erfolgen.

  

 

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