| Der örtliche Gasversorger ist für die
Gasleitungen außerhalb von Wohnungen und Häusern verantwortlich. Sein Pflichtbereich
endet am Hauptabsperrhahn im Keller. Das heißt, dass der Eigentümer für die Sicherheit
der Gasanlagen und Leitungen innerhalb seiner Immobilie zu sorgen hat und dafür auch
haftbar ist. Daher empfiehlt der Initiativkreis
Erdgas & Umwelt, sowohl die Leitungen als auch die Gasinstallationen alle 12 Jahre von
einem Fachbetrieb genaustens überprüfen und instand halten zu lassen. Die Wartung und
Instandhaltung sollte primär in Hinsicht auf die Dichtigkeit der Leitungen als auch deren
Verbindungsstellen erfolgen. |