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Ratgeber
Dachdämmung

      

Bei älteren Häusern entweicht viel Wärme über das Dach, so dass bei größeren Renovierungsarbeiten oder einer neuen Eindeckung auch die Dämmvorschriften von großer Bedeutung sind.
       
 
 

Da Altbauten bis zu fünfmal mehr Heizenergie verbrauchen -gegenüber Neubauten, die nach den Richtlinien der Energieeinsparverordnung gebaut wurden-, sind auch die Dämmvorschriften bei Renovierungsmaßnahmen im Dachbereich einzuhalten. Denn werden mehr als 20 Prozent des Daches ersetzt oder erneuert, dann ist auch die Dämmung zu modernisieren. Seit der Verabschiedung der Energieeinsparverordnung "EnEV" ist dies jedoch keine freiwillige Leistung sondern Pflicht. Allerdings soll der Grenzwert von 20 Prozent die Hauseigentümer davor bewahren, dass sie nicht schon bei kleinen Renovierungsarbeiten einem immensen Aufwand haben.

Werden jedoch umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen ergriffen, dann ist die Nachrüstverpflichtung für Altbauten einzuhalten. Diese besagt, dass  Eigentümer von Wohngebäuden die ungedämmte oberste Geschossdecke zwischen Wohnraum und dem nicht genutzten, aber zugänglichen Dachraum bis zum 31.12.2006 so dämmen müssen, dass der U-Wert der Geschossdecke 0,3 nicht überschreitet.

Das betrifft jedoch nicht die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die selbst darin wohnen. Aber bei einem Eigentümerwechsel ist der neue Eigentümer verpflichtet innerhalb von zwei Jahren nachzurüsten. Ausgenommen davon sind Dachböden, die unter anderem zum Abstellen oder Trocknen genutzt werden.

 

  

 

 

 

 

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