Da Altbauten bis zu fünfmal mehr Heizenergie verbrauchen -gegenüber Neubauten, die nach
den Richtlinien der Energieeinsparverordnung gebaut wurden-, sind auch die
Dämmvorschriften bei Renovierungsmaßnahmen im Dachbereich einzuhalten. Denn werden mehr
als 20 Prozent des Daches ersetzt oder erneuert, dann ist auch die Dämmung zu
modernisieren. Seit der Verabschiedung der Energieeinsparverordnung "EnEV" ist
dies jedoch keine freiwillige Leistung sondern Pflicht. Allerdings soll der Grenzwert von
20 Prozent die Hauseigentümer davor bewahren, dass sie nicht schon bei kleinen
Renovierungsarbeiten einem immensen Aufwand haben.Werden
jedoch umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen ergriffen, dann ist die
Nachrüstverpflichtung für Altbauten einzuhalten. Diese besagt, dass Eigentümer
von Wohngebäuden die ungedämmte oberste Geschossdecke zwischen Wohnraum und dem nicht
genutzten, aber zugänglichen Dachraum bis zum 31.12.2006 so dämmen müssen, dass der
U-Wert der Geschossdecke 0,3 nicht überschreitet.
Das betrifft jedoch nicht die Eigentümer von Ein- und
Zweifamilienhäusern, die selbst darin wohnen. Aber bei einem Eigentümerwechsel ist der
neue Eigentümer verpflichtet innerhalb von zwei Jahren nachzurüsten. Ausgenommen davon
sind Dachböden, die unter anderem zum Abstellen oder Trocknen genutzt werden.
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