| Dabei kommt dem Treppenhaus als Rettungsweg
eine wesentlich Rolle zu. Aber die Rettungswege sind von der Höhe der Häuser
abhängig, denn es gibt niedrige, mittlere und hohe Gebäude. Bei niedrigen Häusern mit bis zu drei Stockwerken müssen die Fenster oder
Balkone zu Fuß erreichbar sein. Das bedeutet, dass in der Regel eine tragbare Steckleiter
zur Rettung der Bewohner ausreicht. Dagegen erfordern Gebäude von mittlerer Höhe einen
freien Zugang der Feuerwehrfahrzeuge mit einer Drehleiter. Ist dies nicht möglich, dann
muss das Haus über eine fest montierte Feuerwehrleiter außerhalb des Gebäudes
verfügen.
Die oberen Stockwerke von Hochhäusern werden allerdings von der Drehleiter eines
gängigen Feuerwehrfahrzeugs nicht mehr erreicht. Für diese Gebäude sind zwei
abgeschlossene Treppenräume Pflicht. Sie müssen mit Brandwänden versehen sein und
darüber hinaus sämtliche Auflagen des Brandschutzes erfüllen.
Die Brandschutzregelungen sind Teil der Bauordnung und fallen in die Befugnisse der
Länder, doch zwischen den Bundesländern unterscheiden sich diese Richtlinien nur
geringfügig. |
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