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Ratgeber
Brandschutz

      

Bei einer Wohnungssuche sollte auch der Brandschutz des Gebäudes mit einbezogen werden.
       
 
 
Dabei kommt dem Treppenhaus als Rettungsweg eine wesentlich Rolle zu. Aber die Rettungswege sind  von der Höhe der Häuser abhängig, denn es gibt niedrige, mittlere und hohe Gebäude.

Bei niedrigen Häusern mit bis zu drei Stockwerken müssen die Fenster oder Balkone zu Fuß erreichbar sein. Das bedeutet, dass in der Regel eine tragbare Steckleiter zur Rettung der Bewohner ausreicht. Dagegen erfordern Gebäude von mittlerer Höhe einen freien Zugang der Feuerwehrfahrzeuge mit einer Drehleiter. Ist dies nicht möglich, dann muss das Haus über eine fest montierte Feuerwehrleiter außerhalb des Gebäudes verfügen.

Die oberen Stockwerke von Hochhäusern werden allerdings von der Drehleiter eines gängigen Feuerwehrfahrzeugs nicht mehr erreicht. Für diese Gebäude sind zwei abgeschlossene Treppenräume Pflicht. Sie müssen mit Brandwänden versehen sein und darüber hinaus sämtliche Auflagen des Brandschutzes erfüllen.

Die Brandschutzregelungen sind Teil der Bauordnung und fallen in die Befugnisse der Länder, doch zwischen den Bundesländern unterscheiden sich diese Richtlinien nur geringfügig.

  

 

 

 

 

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