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Ratgeber
Bei Frost droht Rohrbruch

      

Während einer Frostperiode muss mindestens zweimal wöchentlich eine Kontrolle der Rohre vorgenommen werden. Darauf macht die Rechtsschutzversicherung Arag aufmerksam. Auch wenn ein Gebäude über längere Zeit leer steht, hat der Eigentümer die Pflicht, in der kalten Jahreszeit regelmäßig die Wasserrohre zu kontrollieren. Er muss dafür sorgen, dass die Räume ausreichend beheizt werden, um einen frostbedingten Rohrbruch zu verhindern. Andernfalls riskiert der Eigentümer, den Schutz der Gebäudeversicherung zu verlieren.
  

 

 

 

 

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