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| Ratgeber |
| Bei Frost droht Rohrbruch |
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| Während einer Frostperiode muss mindestens
zweimal wöchentlich eine Kontrolle der Rohre vorgenommen werden. Darauf macht die
Rechtsschutzversicherung Arag aufmerksam. Auch wenn ein Gebäude über längere Zeit leer
steht, hat der Eigentümer die Pflicht, in der kalten Jahreszeit regelmäßig die
Wasserrohre zu kontrollieren. Er muss dafür sorgen, dass die Räume ausreichend beheizt
werden, um einen frostbedingten Rohrbruch zu verhindern. Andernfalls riskiert der
Eigentümer, den Schutz der Gebäudeversicherung zu verlieren. |
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