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| Natürlichkeit |
| Bauliche Maßnahmen im Garten
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Wer im Garten eine bauliche
Maßnahme vornehmen möchte, muss Baurecht und Abstände beachten. Denn viele Bauten im
eigenen Garten erfordern je nach Art und Größe eine Baugenehmigung.
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| Wofür eine Baugenehmigung verlangt wird
regelt zwar die jeweilige Landesbauordnung, aber auch Vorgaben der Kommunen können eine
Rolle spielen. In der Regel werden in den meisten Bundesländern für größere Maßnahmen
wie Garagen und Wintergärten Baugenehmigungen benötigt, kleine Terrassenüberdachungen
oder Schwimmteiche erfordern dagegen keine. Der Bau eines Gartenhauses oder einer
Blockhütte hängt oftmals von deren Ausmaße und dem Fundament ab. Denn in vielen
Regionen sind Gartenhäuser, die ein Fundament haben oder auf einer Bodenplatte stehen
sowie eine bestimmte Raummeterzahl übertreffen, genehmigungspflichtig. Allerdings ist
nicht die Grundfläche, sondern der umbaute Raum ausschlaggebend. |
Offene Fragen sollten frühzeitig mit dem
Bauamt geklärt werden, wobei in der Regel mündliche Bauvoranfragen gebührenfrei sind.
Zum Bauamttermin sind Lagepläne und Zeichnungen mitzubringen, um Fragen zu klären
wieviel Platz für den Bau zur Verfügung steht, vorhandener Baumbestand entfernt werden
kann und welcher Raum auf dem Grundstück nutzbar ist. Den Bauanträgen müssen
Baubeschreibung, Lageplan, verschiedene Ansichten und ein Grundriss beigefügt sein.
Um Ärger zu vermeiden empfiehlt es sich vorab den Eigentümer des Nachbargrundstücks in
die Pläne einzuweihen. Sind Nachbarn gegen das Bauvorhaben, dann kann es zu
Verzögerungen kommen. Aber ob Nachbarn ein Bauprojekt verhindern können hängt davon ab,
wie das Bauamt die Interessen aller Beteiligten beurteilt.
Auch für Kleingärtnervereine gelten Regeln. So schreibt das Bundeskleingartengesetz vor,
dass Lauben mit überdachtem Freisitz in Schrebergärten nicht größer als 24
Quadratmeter sein sollen. Ist die Gartenfläche kleiner als 200 Quadratmeter, dann darf
die Laube nur 18 Quadrameter groß sein. Allerdings können die Vereine weitere Auflagen
machen.Zu beachten ist noch, dass in der Regel
ungenehmigten Bauten ein Abriss droht. Denn schon die Anzeige eines missgünstigen
Nachbarn kann dazu ausreichend sein. |
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