Logo
Home
Küchenwissen
Backwerke
Ambiente
Einfallsreichtum
Natürlichkeit
Do-It-YourselfOrdnungsliebe
Belustigung
SammelsuriumSpecialsMedia

 

 

 

 

 

 

Natürlichkeit

Bauliche Maßnahmen im Garten

Wer im Garten eine bauliche Maßnahme vornehmen möchte, muss Baurecht und Abstände beachten. Denn viele Bauten im eigenen Garten erfordern je nach Art und Größe eine Baugenehmigung.
 
Wofür eine Baugenehmigung verlangt wird regelt zwar die jeweilige Landesbauordnung, aber auch Vorgaben der Kommunen können eine Rolle spielen. In der Regel werden in den meisten Bundesländern für größere Maßnahmen wie Garagen und Wintergärten Baugenehmigungen benötigt, kleine Terrassenüberdachungen oder Schwimmteiche erfordern dagegen keine. Der Bau eines Gartenhauses oder einer Blockhütte hängt oftmals von deren Ausmaße und dem Fundament ab. Denn in vielen Regionen sind Gartenhäuser, die ein Fundament haben oder auf einer Bodenplatte stehen sowie eine bestimmte Raummeterzahl übertreffen, genehmigungspflichtig. Allerdings ist nicht die Grundfläche, sondern der umbaute Raum ausschlaggebend. 
Offene Fragen sollten frühzeitig mit dem Bauamt geklärt werden, wobei in der Regel mündliche Bauvoranfragen gebührenfrei sind. Zum Bauamttermin sind Lagepläne und Zeichnungen mitzubringen, um Fragen zu klären wieviel Platz für den Bau zur Verfügung steht, vorhandener Baumbestand entfernt werden kann und welcher Raum auf dem Grundstück nutzbar ist. Den Bauanträgen müssen Baubeschreibung, Lageplan, verschiedene Ansichten und ein Grundriss beigefügt sein.

Um Ärger zu vermeiden empfiehlt es sich vorab den Eigentümer des Nachbargrundstücks in die Pläne einzuweihen. Sind Nachbarn gegen das Bauvorhaben, dann kann es zu Verzögerungen kommen. Aber ob Nachbarn ein Bauprojekt verhindern können hängt davon ab, wie das Bauamt die Interessen aller Beteiligten beurteilt.

Auch für Kleingärtnervereine gelten Regeln. So schreibt das Bundeskleingartengesetz vor, dass Lauben mit überdachtem Freisitz in Schrebergärten nicht größer als 24 Quadratmeter sein sollen. Ist die Gartenfläche kleiner als 200 Quadratmeter, dann darf die Laube nur 18 Quadrameter groß sein. Allerdings können die Vereine weitere Auflagen machen.

Zu beachten ist noch, dass in der Regel ungenehmigten Bauten ein Abriss droht. Denn schon die Anzeige eines missgünstigen Nachbarn kann dazu ausreichend sein.

 
  

 

 

 

Atelierline | Kochatelier | Wohnatelier | Dekoatelier | Gartenatelier | Hobbyatelier | Putzatelier | Witzatelier

  Impressum | Werbung | Sitemap