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Austauschpflicht für alte Heizkessel

 

Der Heizenergiebedarf von Neubauten soll, gegenüber den momentanen Anforderungen, um rund 30 Prozent gesenkt werden.'Energiespar-Verordnung' heißt der ehrgeizige Plan von Wirtschaft- und Bauministerium.
 
Zehn Liter Heizöl bzw. die entsprechende Menge an Gas verbraucht heute jährlich ein neuerbautes Haus pro Quadratmeter. Die Menge soll in Zukunft stark reduziert werden, geplant ist das "Sieben-Liter-Haus". Durch diese 'Energiespar-Verordnung erwartet man einen Rückgang der CO2 Emissionen von etwa zehn Millionen Tonne. Um diese Einsparungen zu realisieren, sind der Einsatz möglichst effizienter Heiztechnik und optimaler Wärmedämmung notwendig.
Da auch die bestehenden Häuser zur Energieeinsparung verpflichtet werden, wird der Austausch von veralteten Heizungsanlagen forciert. Die Verordnung hat hier klare Termine vorgegeben:
'Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 in Betrieb genommen wurden und noch nicht nach dem Niedertemperatur- oder Brennwertprinzip arbeiten, müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2005 durch technisch aktuelle Modelle ersetzt werden. Wurde nach dem 1. November 1996 ein neuer Brenner eingebaut, verlängert sich der Zeitraum bis Ende 2008'.
Eine solche Modernisierungsmaßnahme reduziert nicht nur die CO2-Emissionen, sondern auch die Heizkosten, denn die modernen Brennwertkessel zeichnen sich durch geringen Energieverbrauch aus. Außerdem verspricht der Bundesbauminister staatliche Fördermaßnahmen.
  


 

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